Ketten- und Zahnrad Federer AG, Zuzwil

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Ketten- und Zahnrad Federer AG, CHE-109.808.658 (nachstehend: AGB) kommen für alle Lieferungen der Ketten- und Zahnrad Federer AG an Kunden zur Anwendung. Die AGB werden dem Kunden entweder durch Abdruck in Katalogen/Dokumentationen, auf Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen oder durch Aufschaltung auf der Webseite www.ketten-zahnrad.ch bekannt gegeben. AGB früherer Fassungen werden bei Abweichungen durch die aktuelle Fassung ersetzt.

1.2 Widersprechen individuelle schriftliche Vereinbarungen oder Zusicherungen seitens der Ketten- und Zahnrad Federer AG im Einzelfall, namentlich im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf dem Lieferschein diesen AGB, so gehen die individuellen Vereinbarungen vor.

1.3 Widersprechen diese AGB allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, so gehen die AGB der Ketten- und Zahnrad Federer AG jenen des Kunden vor, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart oder festgestellt wurde. 1.4 Bis zur Kenntnisnahme einer neuen Fassung gelten diese AGB auch für sämtliche Folgeleistungen zwischen der Ketten- und Zahnrad Federer AG und dem Kunden.

2 Angebot, Entstehung und Inhalt des Vertrages

2.1 Die von der Ketten- und Zahnrad Federer AG kommunizierten Prospekte, Kataloge und Dokumentationen, inklusive der darin aufgeführten Abmessungen, Ausführungen, Gewichte, weiteren technischen Angaben sowie der Preise sind unverbindlich. Änderungen sind jederzeit vorbehalten. Technische Änderungen bleiben auch nach Vertragsschluss vorbehalten, soweit diese die vertragsgemässe Verwendung der Vertragsprodukte nicht wesentlich beeinträchtigen.

2.2 Schriftliche Angebote der Ketten- und Zahnrad Federer AG sind verbindlich. Dies bleiben sie während 90 Tagen, sofern schriftlich nichts anderes zugesichert wurde. Angebote per Fax oder E-Mail sind den schriftlichen Angeboten hinsichtlich ihrer Wirkung gleichgestellt. Mündliche Angebote der Ketten- und Zahnrad Federer AG sind unverbindlich und freibleibend. Die automatisch erstellte und dem Kunden via E-Mail zugestellte Bestellbestätigung ist kein schriftliches Angebot und keine Auftragsbestätigung. Online erstellte Angebote der Ketten- und Zahnrad Federer AG und sonstige Angaben (inkl. Angaben zu Preis, Mengen, technischen Daten und Lieferterminen) sind so lange als unverbindliche Angaben zu sehen, bis sie nach einer individuellen Prüfung (während der üblichen Geschäftszeiten) dem Kunden schriftlich oder via E-Mail als Auftragsbestätigung ausdrücklich und individuell bestätigt wurden.

2.3 Ohne vorangehendes Angebot der Ketten- und Zahnrad Federer AG ist die vom Kunden schriftlich oder in anderer Form (insbesondere via e-Shop auf www.ketten-zahnrad.ch und/oder E-Mail) abgegebene Bestellung ein bindendes Angebot. Verweist er dabei nicht auf einen bestimmten Preis, darf die Ketten- und Zahnrad Federer AG davon ausgehen, dass er ihr die Preisbestimmung überlässt (Richtlinie: aktuelle Preise). Die Ketten- und Zahnrad Federer AG ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von drei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per Post, Fax oder E-Mail anzunehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellten Vertragsprodukte zu liefern. Im letzteren Fall entsteht der Vertrag mit der Ausführung der Lieferung.

2.4 Der Mindestpreis einer Lieferung der Ketten- und Zahnrad Federer AG beträgt in jedem Fall CHF 50.00 netto. Beläuft sich der Gegenwert einer Bestellung des Kunden auf weniger als CHF 50.00 netto, so hat er für die darauf erfolgte Lieferung trotzdem CHF 50.00 netto (in Worten: Schweizer Franken fünfzig/00 netto) zu bezahlen.

2.5. Bei Neukunden (insbesondere via e-Shop) kann ein Bestellvorgang nur vorbehaltlich einer erfolgreichen Registrierung vorgenommen werden. Die erfolgte Registrierung wird dem Kunden im e-Shop per E-Mail bestätigt und muss schliesslich vom Kunden aktiviert werden.

3 Forderungsabtretungsverbot Kunde

Ansprüche gegen die Ketten- und Zahnrad Federer AG darf der Kunde nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Ketten- und Zahnrad Federer AG an Dritte abtreten.

4 Preise

Die Preise verstehen sich stets netto in Schweizerfranken (CHF), exkl. Mehrwertsteuer, ohne irgendwelche Abzüge, gemäss nachstehenden Lieferbedingungen (namentlich aber nicht abschliessend ohne Verpackung und Transport).

5 Zahlungsbedingungen

5.1 Rechnungen der Ketten- und Zahnrad Federer AG sind innert 30 Tagen (Verfalltag) ab dem auf der Rechnung genannten Ausstellungsdatum der Rechnung netto, d.h. ohne Rückbehalt, und unter Ausschluss der Verrechnungseinrede zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei Lieferverzögerungen oder der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Die Ketten- und Zahnrad Federer AG behält sich vor, insbesondere bei grösseren Aufträgen und Spezialanfertigungen Vorauszahlung zu verlangen.

5.2 Nach Ablauf der Zahlungsfrist (Verfalltag) gerät der Kunde daher ohne vorangehende Mahnung in Verzug. Der Verzugszins beträgt 5% p.a. Die Ketten- und Zahnrad Federer AG kann zudem sämtliche anderen Forderungen gegenüber dem Kunden durch entsprechende Erklärung per Post, Fax oder E-Mail sofort (Verfalltag) fällig stellen und gleichzeitig in Verzug setzen, dafür Sicherheiten verlangen und noch ausstehende Lieferungen zurück behalten bzw. zukünftige Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung ausführen.

5.3 Ist der Kunde in Verzug, ist die Ketten- und Zahnrad Federer AG berechtigt, sämtliche auf Grund des betreffenden Vertrages gelieferten Vertragsprodukte zurückzunehmen. Bei der Rücknahme der Vertragsprodukte hat der Kunde der Ketten- und Zahnrad Federer AG jederzeit Zugang zu verschaffen. Mit der Zurücknahme der betreffenden Vertragsprodukte ist kein Rücktritt vom betreffenden Vertrag verbunden, es sei denn, dies würde von der Ketten- und Zahnrad Federer AG ausdrücklich schriftlich oder mittels Fax oder E-Mail erklärt. In beiden Fällen behält sich die Ketten- und Zahnrad Federer AG sämtliche Schadenersatzansprüche vor.

5.4 Die Ketten- und Zahnrad Federer AG bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises und Erfüllung aller anderen Zahlungsbedingungen Eigentümerin sämtlicher gelieferten Vertragsprodukte (Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ermächtigt die Ketten- und Zahnrad Federer AG mit Abschluss des Vertrages und auf Kosten des Kunden die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im amtlichen Register vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Wenn der Kunde die Vertragsprodukte weiter verkauft, bevor er sie bezahlt hat, muss er sich ebenfalls das Eigentum daran vorbehalten. Wenn dem Kunden Insolvenz droht, hat er die Ketten- und Zahnrad Federer AG umgehend zu benachrichtigen und die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragsprodukte auszusondern.

5.5 Der Kunde kann, insbesondere im e-shop, gegebenenfalls auch Zahlungsoptionen (z.B. per Kreditkarte oder Postfinance) wählen. Die damit verbundenen Gebühren trägt der Kunde und werden diesem bei der Bestellung belastet.

6 Lieferbedingungen

6.1 Für sämtliche Lieferungen der Ketten- und Zahnrad Federer AG an den Kunden vereinbaren die Parteien unter Vorbehalt der nachstehenden Bestimmungen EXW ab Werk Zuzwil SG (INCOTERMS 2000).

6.2 Als Erfüllungsort für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Ketten- und Zahnrad Federer AG und dem Kunden gilt Zuzwil (SG). Der Kunde ermächtigt hiermit die Ketten- und Zahnrad Federer AG, in seinem Namen und auf seine Rechnung den Transport der Vertragsprodukte zu veranlassen. Die Ketten- und Zahnrad Federer AG haftet nicht für die Wahl des Frachtführers. Die Ketten- und Zahnrad Federer AG schliesst jedoch nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden eine Transportversicherung ab.

6.3 Sämtliche Nebenkosten, wie diejenigen für eine dem Transport angemessene Verpackung, Gebühren, Zölle und Abgaben, die im Zusammenhang mit der Lieferung anfallen, übernimmt der Kunde.

6.4 Nutzen und Gefahr gehen mit Bereitstellung der Vertragsprodukte bzw. im Zeitpunkt der Lieferbereitschaft der Ketten- und Zahnrad Federer AG auf den Kunden über, auch wenn ein anderer Lieferort genannt ist oder Franko-Lieferung vereinbart wurde.

6.5 Die Vertragsprodukte entsprechen den schweizerischen Sicherheits- und anderen Vorschriften. Bei einem ausländischen Bestimmungsort macht der Kunde die Ketten- und Zahnrad Federer AG auf allfällige andere anwendbare Vorschriften und Normen aufmerksam. Ketten- und Zahnrad Federer AG kann daraufhin die Lieferung auf Kosten des Kunden anpassen.

6.6 Verbindlich sind ausschliesslich die von der Ketten- und Zahnrad Federer AG in der Auftragsbestätigung und danach schriftlich zugesicherten Liefertermine. Diese verlängern sich angemessen, wenn der Kunde die Bestellung nachträglich ändert, notwendige Angaben nicht macht, behördliche Vorgaben nicht erfüllt oder wenn Hindernisse eintreten, die ausserhalb des Einflussbereichs der Ketten- und Zahnrad Federer AG stehen, wie Streiks oder verspätete Lieferung durch die Lieferanten der Ketten- und Zahnrad Federer AG oder höhere Gewalt. Zeichnen sich Verzögerungen gegenüber schriftlich zugesicherten bzw. angemessen verlängerten Lieferterminen ab, so informiert die Ketten- und Zahnrad Federer AG den Kunden. Dieser hat das Recht, eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Nach deren Ablauf kann der Kunde innert fünf Tagen vom Vertrag zurücktreten.
Dem Kunden stehen aus der nicht oder verspätet erfolgten Lieferung keinerlei andere Ansprüche zu. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit der Ketten- und Zahnrad Federer AG, jedoch gilt er auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen der Ketten- und Zahnrad Federer AG.

7 Annahme und Prüfung der Lieferungen

7.1 Es obliegt dem Kunden, die erhaltenen Vertragsprodukte nach Lieferungseingang umgehend zu prüfen und erkennbare Mängel umgehend, spätestens jedoch innert acht Tagen (Datum Poststempel) nach Erhalt der Vertragsprodukte (Rügefrist) schriftlich der Ketten- und Zahnrad Federer AG mitzuteilen, damit diese gegebenenfalls die Rüge an ihren Lieferanten weiterleiten kann. Unterlässt er dies, so gelten die Vertragsprodukte als genehmigt. Verdeckte Mängel sind nach Entdeckung umgehend schriftlich zu rügen.

7.2 Beschädigungen an der Verpackung und Verluste von Vertragsprodukten sind dem Frachtführer bei Entgegennahme der Vertragsprodukte schriftlich mitzuteilen.

8 Gewährleistung, Haftung für Mängel

8.1 Ansprüche aus Gewährleistung müssen spätestens innert zwei Jahren gerichtlich geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist beginnt in jedem Fall, also auch bei einem Lieferort ausserhalb des Werks Zuzwil SG, mit der Bereitstellung der Vertragsprodukte im Werk Zuzwil SG bzw. im Zeitpunkt der Lieferbereitschaft.

8.2 Für ersetzte oder nachzubessernde Vertragsprodukte beginnt die Gewährleistungsfrist wieder neu zu laufen. Sie ist jedoch in jedem Fall auf höchstens drei Monate nach Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist beschränkt.

8.3 Die Gewährleistung erstreckt sich auf den vertraglichen Leistungsumfang. Als zugesicherte Eigenschaften gelten nur diejenigen, die in Angebot, Auftragsbestätigung, Lieferschein oder weiteren Spezifikationen ausdrücklich als solche (Zusicherungen oder zugesicherte Eigenschaften) bezeichnet worden sind. Im Weiteren unterliegen die übrigen Haftungsvoraussetzungen (Prüfungs- und Rügefrist, Verwirkungsfolgen usw.) für zugesicherte Eigenschaften den gleichen Bestimmungen wie die Gewährleistung.

8.4 Bezieht sich die Gewährleistung auf ein Produkt, das die Ketten- und Zahnrad Federer AG bei einem Dritten bezogen hat, so hat der Kunde lediglich Anspruch darauf, dass die Ketten- und Zahnrad Federer AG die Gewährleistungsrechte gestützt auf gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen des Dritten (AGB) einfordert. Kommt der Dritte seiner Gewährleistungspflicht nicht freiwillig nach, so tritt die Ketten- und Zahnrad Federer AG die Gewährleistungsrechte zur Durchsetzung an den Kunden ab. Im Übrigen wird jegliche Gewährleistung sowohl der Ketten- und Zahnrad Federer AG als auch ihrer Hilfspersonen im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen.

8.5 Die Ketten- und Zahnrad Federer AG übernimmt die Gewährleistung für wesentliche Mängel und Fehler an Vertragsprodukten oder deren Teile, die innerhalb der Gewährleistungsfrist nachweislich als Folge schlechten Materials oder fehlerhafter Fabrikation auftreten. Die Ketten- und Zahnrad Federer AG leistet nach ihrer Wahl Nachbesserung oder kostenlosen Ersatz des fehlerhaften Vertragsprodukts oder dessen Teile. Der Aufwand der Ketten- und Zahnrad Federer AG für die Nachbesserung resp. Ersatzlieferung ist in jedem Fall beschränkt auf den jeweiligen Zeitwert der gesamten ursprünglich gelieferten Lieferung. Ersetzte Vertragsprodukte bzw. deren Teile werden Eigentum der Ketten- und Zahnrad Federer AG. Zu ersetzende oder nachzubessernde Vertragsprodukte sind auf Rechnung des Kunden der Ketten- und Zahnrad Federer AG zurückzusenden (Übergang der Gefahr in Zuzwil SG).

8.6 Wird ein Vertragsprodukt aufgrund von Angaben, Zeichnungen oder Modellen des Kunden hergestellt, so leistet die Ketten- und Zahnrad Federer AG lediglich Gewähr für die Ausführung gemäss diesen Vorgaben, jedoch nicht für die Richtigkeit oder Funktionsfähigkeit; der Kunde hält die Ketten- und Zahnrad Federer AG für die Verletzung allfälliger Schutzrechte im Zusammenhang mit Herstellung und Lieferung solcher Vertragsprodukte vollumfänglich schadlos.

9 Ausschluss der Haftung bei Falschlieferung infolge mündlicher oder telefonischer Bestellung

Ansprüche des Kunden infolge Falschlieferungen aufgrund mündlich oder telefonisch erfolgter Bestellungen werden im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen.

10 Ausschluss weiterer Gewährleistung und Haftung sowie anderer Rechtsbehelfe

10.1 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, falscher Handhabung, übermässiger Beanspruchung und dergleichen. Die Gewährleistungs- und Haftpflichtpflicht erlischt, wenn (alternativ) der Kunde oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Ketten- und Zahnrad Federer AG Änderung oder Reparaturen an den Vertragsprodukten vornehmen, nicht umgehend alle Massnahmen zur Schadensminderung treffen sowie die beanstandeten Vertragsprodukte nicht zurücksenden oder diese weiterveräussern.

10.2 Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Folgen sowie alle Ansprüche des Kunden gegenüber Ketten- und Zahnrad Federer AG, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, namentlich auch aus unerlaubter Handlung und Irrtum, sind in diesen AGB abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche wie Minderung, Ersatz des unmittelbaren und/oder mittelbaren, direkten und/oder indirekten Schadens und/oder Folgeschadens, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen, ebenso wie Ansprüche wegen mangelhafter Beratung oder Verletzung anderer Nebenpflichten.

10.3 Dieser Gewährleistungs- und Haftungsausschluss gilt weder für Vertragsverletzungen, welche Personenschäden nach sich ziehen, noch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit der Ketten- und Zahnrad Federer AG, jedoch gilt er jedenfalls auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen der Ketten- und Zahnrad Federer AG.

11 Vertraulichkeit

Entwürfe, Zeichnungen oder andere Know-How enthaltende Unterlagen und Daten, die der Kunde im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhält, sind geheim und vertraulich und dürfen weder Dritten zugänglich gemacht noch für vertragsfremde Zwecke genutzt werden. Auf Verlangen sind sämtliche Unterlagen, Daten und Kopien hiervon der Ketten- und Zahnrad Federer AG zurückzugeben resp. auf entsprechende Anweisung der Ketten- und Zahnrad Federer AG zu löschen. Zur Überprüfung dieser Vertragspflicht durch die Ketten- und Zahnrad Federer AG leistet der Kunde die erforderliche Hilfestellung.

12 Gerichtsstand, anwendbares Recht und salvatorische Klausel

12.1 Als Gerichtsstand für Ansprüche aus dem Vertag und allen anderen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt der Sitz der Ketten- und Zahnrad Federer AG. Die Ketten- und Zahnrad Federer AG kann den Kunden aber auch an seinem Wohnsitz belangen.

12.2 Der Vertrag sowie die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, auch solche, die sich nicht unmittelbar aus dem Vertrag, ergeben, unterstehen ausschliesslich formellem und materiellem schweizerischen Recht unter Ausschluss der Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht ).

12.3. Die Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Nichtige Bestimmungen werden durch eine Neuregelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Erfolg der nichtigen Bestimmung so nahe als möglich kommt. Gleich ist bei allfälligen Vertragslücken zu verfahren.

Zuzwil, Juli 2019